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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsgrundlagen 
Für die Ausführung der vertraglichen Leistungen nach Art und Umfang gelten als Vertragsgrundlagen in der Reihenfolge der nachfolgenden Aufstellung:

  • der Vertrag

  • die Offerte

  • diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen

2. Angebot/ Vertragsschluss
2.1. Die von der Firma Trost Gartenpflege und Liegenschaftsgestaltung gestellten Offerten sind für 4 Wochen nach Offertenabgabe gültig. Danach verlieren sie ihre Gültigkeit.
2.2. Entwürfe, Zeichnungen, Pläne sowie Leistungsbeschreibungen bleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Sie dürfen ohne dessen Zustimmung weder benutzt, vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Die Unterlagen sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.
2.3. Aufträge und Bestellungen verpflichten den Auftragnehmer erst nach der durch ihn schriftlich erfolgten Auftragsbestätigung. Dies kann formlos erfolgen, das schriftliche Medium ist dabei irrelevant.
2.4. Die Vergabe des Auftrags – ganz oder zum Teil – an Subunternehmer bleibt vorbehalten.

 

3. Vergütung
3.1. Durch die vereinbarten Preise werden alle Leistungen abgegolten, die nach den in Ziffer 1 genannten Vertragsgrundlagen zur vertraglichen Leistung gehören. Erhöhen oder ermäßigen sich zwischen Vertragsabschluss und Abnahme die tariflichen oder ortsüblichen Löhne oder Akkordsätze und/oder die Sozialabgaben und Steuern, sowie die Preise für Baustoffe, Bauteile, Betriebsmittel, Pflanzen, Saatgut, Frachten u. ä., sind diese Erhöhungen in nachgewiesener Höhe zu vergüten und Ermäßigungen entsprechend weiterzugeben. Dies gilt auch bei einer vereinbarten Pauschalvergütung. Erhöht sich der Preis um mehr als 10 % der ausgehandelten Preisleistungen, muss Rücksprache mit dem Auftraggeber genommen werden.

4. Ausführungsunterlagen
Die zur Ausführung erforderlichen Unterlagen wie Leistungsverzeichnis, Lage- und Werkpläne o. ä. werden vom Auftraggeber rechtzeitig unentgeltlich in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt. Leistungen hierzu, wie Gutachten, Berechtigungen, Zeichnungen, Leistungsbeschreibungen und dergleichen, zu denen der Auftragnehmer beauftragt wird (sog. Planungsleistungen), werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

6. Fertigstellungsfristen
6.1. Die vorgesehenen Ausführungs- und Fertigstellungsfristen sind bei Vertragsabschluss gemeinsam schriftlich festzulegen. Verzögern sich zugesagte Ausführungstermine durch Umstände, die in den Risikobereich des Auftraggebers fallen, so stellt dies eine vom Auftragnehmer, Trost Gartenpflege und Liegenschaftsgestaltung, nicht zu vertretende Verzögerung dar. In den Risikobereich des Auftraggebers fallen vor allem die Einholung der erforderlichen Genehmigungen sowie die rechtzeitige Bereitstellung des Baugrundstücks.
6.2. Ebenso hat der Auftragnehmer, Trost Gartenpflege und Liegenschaftsgestaltung, 

Behinderungen wie Streik, Aussperrung, höhere Gewalt sowie andere für ihn unabwendbare Umstände nicht zu vertreten.

7. Abnahme
7.1. Die Fertigstellung der Leistung wird dem Auftraggeber persönlich oder schriftlich in Form der Abschlussrechnung angezeigt. Verlangt der Auftragnehmer, Trost Gartenpflege und Liegenschaftsgestaltung, nach der Fertigstellung - gegebenenfalls auch vor Ablauf der vereinbarten Ausführungsfrist - die Abnahme der Leistung, so hat sie der Auftraggeber binnen 12 Werktagen durchzuführen; eine andere Frist kann vereinbart werden.
7.2. Wegen wesentlicher Mängel kann die Abnahme bis zur Beseitigung verweigert werden.

 

8. Weitere Pauschalen und Spesen

8.1. Spesen beziehen sich auf die Kosten, die im Zusammenhang mit einer Dienstleistung oder einem Produkt entstehen können, die über den eigentlichen Kaufpreis hinausgehen. Diese Kosten können variabel sein und sind abhängig von verschiedenen Faktoren wie Standort, Lieferoptionen, zusätzlichen Dienstleistungen usw.

 

8.2. Materialkosten

Dies umfasst die Kosten für Pflanzen, Samen, Düngemittel, Erde, Mulch und andere Materialien, aber auch Maschinen und Werkzeuge, die für Gartenprojekte benötigt werden. Diese Kosten können je nach Art und Umfang des Projekts variieren.

 

8.3. Arbeits- und Dienstleistungsgebühren

Trost Gartenpflege und Liegenschaftsgestaltung berechnet für die Planung, Gestaltung, Installation und Wartung von Gärten einen Spesenbetrag. Diese Gebühren können auf Stundenbasis, pro Projekt oder nach anderen Kriterien berechnet werden.

 

8.4. Liefergebühren

Wenn Materialien oder Geräte an den Standort des Kunden geliefert werden, können Liefergebühren anfallen. Diese Kosten werden je nach Entfernung und Menge der gelieferten Güter variieren.

 

8.5. Entsorgungsgebühren

Bei Gartenprojekten können Abfall und Grüngut anfallen, die entsorgt werden müssen. Dadurch werden Kosten für die ordnungsgemäße Entsorgung von Gartenabfällen anfallen.

 

8.6. Zusätzliche Dienstleistungsgebühren

Dazu gehören möglicherweise spezielle Dienstleistungen wie Baumfällung oder andere Aufträge. Diese zusätzlichen Dienstleistungen können gesondert berechnet werden.

8.7. Anfahrtskosten

Die Höhe der Anfahrtskosten ist abhängig von der Entfernung zum Lager im Emmental und dem benötigten Transportraum. 

Bei Anfahrt mit dem Kleintransporter werden bis zu einer Entfernung von 50km je CHF1,- verrechnet. Bei zusätzlicher Verwendung des Anhängers erhöht sich der Preis pro km um je CHF0,50.

Ab 50km Entfernung zum Lager in Eggiwil wird ein pauschaler Anfahrtspreis, je nach Absprache, fällig.

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